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   BVerwG, 14.04.2015 - 2 B 16.14   

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https://dejure.org/2015,9285
BVerwG, 14.04.2015 - 2 B 16.14 (https://dejure.org/2015,9285)
BVerwG, Entscheidung vom 14.04.2015 - 2 B 16.14 (https://dejure.org/2015,9285)
BVerwG, Entscheidung vom 14. April 2015 - 2 B 16.14 (https://dejure.org/2015,9285)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • lexetius.com

    SVG § 2, § 11, § 13b Abs. 3 Satz 1 und 5; SG § 28 Abs. 7 Satz 1, § 30a Abs. 1; EltZSoldV § 1 Abs. 1 und 2, § 4; STzV § 1 Abs. 3
    Soldatin auf Zeit; Übergangsgebührnisse; Kürzung; Teilzeitbeschäftigung; "statt einer Elternzeit"; Konkurrenz von Teilzeitbeschäftigung und Elternzeit.

  • openjur.de
  • Bundesverwaltungsgericht

    SVG § 2, § 11, § 13b Abs. 3 Satz 1 und 5
    "statt einer Elternzeit"; Konkurrenz von Teilzeitbeschäftigung und Elternzeit; Kürzung; Soldatin auf Zeit; Teilzeitbeschäftigung; Übergangsgebührnisse

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 1 Abs 1 ErzUrlSoldV, § 1 Abs 2 ErzUrlSoldV, § 4 ErzUrlSoldV, § 28 Abs 7 S 1 SG, § 30a Abs 1 SG
    Antrag einer Soldatin auf Teilzeit "statt einer Elternzeit"

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 1 Abs 1 ErzUrlSoldV, § 1 Abs 2 ErzUrlSoldV, § 4 ErzUrlSoldV, § 28 Abs 7 S 1 SG, § 30a Abs 1 SG
    Antrag einer Soldatin auf Teilzeit "statt einer Elternzeit"

  • Wolters Kluwer

    Inanspruchnahme einer Teilzeitbeschäftigung statt einer Elternzeit surch eine Zeitsoldatin

  • rewis.io

    Antrag einer Soldatin auf Teilzeit "statt einer Elternzeit"

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Inanspruchnahme einer Teilzeitbeschäftigung statt einer Elternzeit surch eine Zeitsoldatin

  • datenbank.nwb.de

    Antrag einer Soldatin auf Teilzeit "statt einer Elternzeit"

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Soldatin auf Teilzeit - statt Elternzeit

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Keine gleichzeitige Gewährung von Teilzeitbeschäftigung und Elternzeit im Soldatenverhältnis

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Keine gleichzeitige Gewährung von Teilzeitbeschäftigung und Elternzeit im Soldatenverhältnis

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2015, 504
  • DÖV 2015, 676
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 10.10.1995 - 2 B 40.95

    Recht der Soldaten: Verfassungsmäßigkeit der Kürzungsregelung des § 13b SVG

    Auszug aus BVerwG, 14.04.2015 - 2 B 16.14
    Wenn der Gesetzgeber mit Blick auf Art. 6 Abs. 1 und 2 GG selbst einen Soldaten, der anstelle von Elternzeit Betreuungsurlaub in Anspruch nimmt und damit vollständig von der Dienstleistungspflicht freigestellt ist, für die Zeit der gesetzlichen Elternzeitberechtigung von der Kürzung der Versorgungsleistungen ausnimmt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 10. Oktober 1995 - 2 B 40.95 - juris), gilt dies erst recht für die Zeit einer Teilzeitbeschäftigung zu Kinderbetreuungszwecken mit teilweise fortbestehender Dienstleistungspflicht.
  • BVerwG, 09.04.2014 - 2 B 107.13

    Divergenz; Gesetzesfassung; Neufassung; Gesetzesänderung; Übergangsgebührnisse;

    Auszug aus BVerwG, 14.04.2015 - 2 B 16.14
    Der Revisionszulassungsgrund der grundsätzlichen Bedeutung gemäß § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO setzt voraus, dass die Rechtssache eine - vom Beschwerdeführer zu bezeichnende - konkrete, in dem zu entscheidenden Fall erhebliche Frage des revisiblen Rechts aufwirft, die bislang höchstrichterlich nicht geklärt ist und im Interesse der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder der Rechtsfortbildung der Klärung in einem Revisionsverfahren bedarf (stRspr, vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 2. Oktober 1961 - 8 B 78.61 - BVerwGE 13, 90 und vom 9. April 2014 - 2 B 107.13 - NVwZ 2014, 1174 Rn. 9).
  • BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61

    Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

    Auszug aus BVerwG, 14.04.2015 - 2 B 16.14
    Der Revisionszulassungsgrund der grundsätzlichen Bedeutung gemäß § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO setzt voraus, dass die Rechtssache eine - vom Beschwerdeführer zu bezeichnende - konkrete, in dem zu entscheidenden Fall erhebliche Frage des revisiblen Rechts aufwirft, die bislang höchstrichterlich nicht geklärt ist und im Interesse der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder der Rechtsfortbildung der Klärung in einem Revisionsverfahren bedarf (stRspr, vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 2. Oktober 1961 - 8 B 78.61 - BVerwGE 13, 90 und vom 9. April 2014 - 2 B 107.13 - NVwZ 2014, 1174 Rn. 9).
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